36 Länder gründen ein Sondertribunal zur Strafverfolgung von Wladimir Putin
Am vergangenen Freitag haben 36 hauptsächlich europäische Länder offiziell vereinbart, ein Sondertribunal in Den Haag einzurichten, um den russischen Präsidenten Wladimir Putin wegen des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine strafrechtlich zu verfolgen. Diese Vereinbarung wurde auf der jährlichen Tagung der Außenminister des Europarats getroffen.
Hintergrund ist eine juristische Lücke im internationalen Strafrecht: Der Internationale Strafgerichtshof kann das Verbrechen der Aggression nur dann verfolgen, wenn ein Vertragsstaat dafür verantwortlich gemacht werden kann. Russland ist jedoch kein Unterzeichner des Römischen Statuts. Das neue Sondertribunal wird von einem Ausschuss geleitet, der für die Überwachung des Budgets, der Verfahrensregeln sowie die Auswahl von Richtern und Staatsanwälten zuständig ist, wobei die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt bleibt.
Das Tribunal wird gegen die russische Führungsspitze vorgehen. Tatsächliche Verfahren gegen Putin und andere hochrangige Amtsträger sind allerdings unwahrscheinlich, solange diese im Amt sind, da amtierende hochrangige Amtsträger nach internationalem Recht nicht in Abwesenheit verurteilt werden können. Gegen rangniedrigere