Neuigkeiten beim Thema Suizidbeihilfe
22 June 2023
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| Michael: | Vor drei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Beihilfe zum Suizid nicht generell verboten ist. Abgeleitet wurde dies aus dem Grundgesetz. Jeder hat das Recht zu sterben. Nun soll ein neuer gesetzlicher Rahmen für dieses schwierige, aber wichtige Thema gefunden werden. Zwei Vorschläge sind aus langen Debatten übrig geblieben: ein liberaler Ansatz, der die Verschreibung von tödlichen Medikamenten nach einer Beratung erlauben will und ein restriktiver Ansatz, der Beihilfe zum Suizid generell ablehnt, in Einzelfällen aber erlaubt. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ regt im Artikel „Selbstbestimmt am Lebensende“ vom 13. Juni an, dass die liberale Herangehensweise dem Selbstbestimmungsrecht eines jeden einzelnen zwar voll und ganz gerecht werde, dies jedoch nicht als Zeichen gesehen werden dürfe, den Freitod als Normalität zu werten. Das wäre ein verheerendes Signal. |
| Jana: | Gerade vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft könnte diese Regelung einige Menschen in einen Gewissenskonflikt bringen. |
| Michael: | Wie meinst du das? |
| Jana: | Es ist doch jetzt schon so, dass die enormen Kosten für Pflege und Gesundheit der Gesellschaft schwer zu schaffen machen. Das wird sich mit immer mehr alten Menschen noch verschärfen. |