Erneut Urteil gegen das Kopftuchverbot an Schulen
10 September 2020
Michael: | Das Thema „Kopftuchverbot“ an Schulen beschäftigt die deutsche Politik ja schon einige Jahre. Dürfen muslimische Lehrerinnen während des Unterrichts ein Kopftuch tragen? Bei dieser Frage treffen zwei konträre Argumente aufeinander. Dürfen die Lehrerinnen in Deutschland ein Kopftuch tragen und so ihr Recht auf Religionsfreiheit ausüben? Oder sollte es ihnen verboten werden, weil sonst die Pflicht des Staates zur weltanschaulichen Neutralität an Schulen verletzt wird. „Die Zeit“ formuliert es im Artikel „Der falsche Stoff“ vom 3. September so: Ist es intolerant, den Schülerinnen und Schülern eine Lehrerin mit Kopftuch als mögliche positive Identifikationsfigur vorzuenthalten? Oder ist es intolerant, ausgerechnet dieses Identifikationsangebot zu machen, da das Kopftuch für eine frauen- und freiheitsfeindliche Auslegung des Islams steht? Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht 2015 entschieden – Religionsausübung hat Priorität. In Berlin wurde nun die Bewerbung einer muslimischen Lehrerin für den Schulbetrieb mit Verweis auf das Neutralitätsgesetz abgelehnt. Dieses Gesetz verbietet das Tragen von religiösen Symbolen an Schulen. Die Lehrerin hat geklagt und das Bundesarbeitsgericht gab ihr recht. Doch ist nun alles gut? „Leider nein“ schreibt die Zeitung. Denn der Streit um die Grenzen der Religionsfreiheit sei nun nicht beendet, sondern eröffnet. |