Formfehler: Novelle der Straßenverkehrsordnung gegen Raser anscheinend ungültig
16 July 2020
| Jana: | Es dreht sich alles um die Nummer 3! |
| Michael: | Häh? |
| Jana: | Ich rede von der Novelle zur Straßenverkehrsordnung, die seit dem 28. April auf Deutschlands Straßen gilt, ... oder ich sollte vielleicht besser sagen, gegolten hat. Du wirst dich daran erinnern, weil wir vor ein paar Monaten bereits darüber diskutiert hatten. Kein anderes Gesetz hat in den letzten Jahren so viele Kontroversen ausgelöst, wie dieses Gesetz. Die Raserei ist für viele Autofahrer die letzte Bastion der Freiheit, die in Deutschland noch zu finden ist. Seit der Novelle zur Straßenverkehrsordnung gibt es in Deutschland unter anderem extrem verschärfte Bußgelder und Fahrverbote für Raser. Die Verordnung sieht zum Beispiel einen Monat Führerscheinentzug vor, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde oder außerorts 26 km/h über dem Tempolimit fährt. Sie soll insbesondere Fahrradfahrer, von denen es in Deutschland immer mehr gibt, besser schützen. |
| Michael: | Was ist es jetzt also mit der Nummer 3? Es hört sich nach einer Bagatelle an. |
| Jana: | In der Tat. Dem ADAC ist aufgefallen, und zwar erst jetzt, dass der Artikel, auf den sich die Novelle in der Straßenverkehrsordnung beruft, nicht richtig zitiert wurde. Die Novelle zitiert die Paragraphen „26a Absatz 1 Nr. 1 und 2“ des Straßenverkehrsgesetzes, in denen es um Verwarngelder und Regelgeldbußen gilt. Den Absatz 3 des Gesetzes, in dem es um Fahrverbote geht, hat man aber dummerweise vergessen. Was für ein Reinfall! Das ist tatsächlich keinem Anwalt der Bundesregierung aufgefallen. Laut der Rechtsabteilung des ADAC ist der Fall „glasklar“. Das Grundgesetz sagt ausdrücklich in Artikel 80, Absatz 1, Satz 3, dass jedes Gesetz das Ermächtigungsgesetz vollständig zitieren muss, auf das es sich bezieht. Nach einem Spiegel-Artikel vom 7.7.2020 von Dietmar Hipp gibt es sogar ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts darüber von 1999. 2009 gab es einen ähnlichen Fall, wo ein Gesetz falsch zitiert wurde. Dieses Gesetz wurde ganz leise wieder zurückgezogen. Auch in unserem Fall haben sich viele Bundesländer, mit ein paar Ausnahmen, dazu entschieden, das Gesetz erstmal nicht zu vollstrecken. Die Bundesregierung hat damit begonnen, bereits gegebene Fahrverbote wieder zurückzunehmen. Was ist deine Reaktion, Michael? |