Paritätsregeln in Thüringen verfassungswidrig
30 July 2020
| Jana: | Das Verfassungsgericht in Thüringen hat gesprochen. Die vom Thüringer Landtag beschlossenen Paritätsregeln, die dafür gesorgt hätten, dass 50 % der Parlamentarier im Thüringer Landtag Frauen wären, sind verfassungswidrig. Das natürlich ausgerechnet in Weimar, wo vor 100 Jahren die erste gewählte Parlamentarierin Deutschlands im Landtag saß. Ich verstehe völlig, warum das Gesetz verfassungswidrig ist, aber es ist schon enttäuschend. Die AfD hatte gegen das neue Gesetz geklagt und jetzt vom Verfassungsgericht Recht bekommen. Das Gericht sah die Freiheit der Wahl durch das Paritätsgesetz erheblich beeinträchtigt. Quoten beschränkten auch das im Grundgesetz verankerte demokratische Recht der Parteien, sich ihre Kandidaten ohne Einfluss des Staates auszusuchen. Quoten jeglicher Art schränken die freie Wahl natürlich ein. |
| Michael: | Es ist aber leider nicht so, als würden diese Parteien ohne äußeren Einfluss das Richtige tun. In vielen Bundesländern sieht es mit der Frauen-Gleichstellung kläglich aus. So sind im Parlament von Sachsen-Anhalt nur knapp über 20 % der Parlamentarier Frauen. |
| Jana: | Stimmt. Am besten sieht es in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen aus. Dort sind über 40 % der Parlamentarier Frauen. In Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen und Berlin sind es etwa ein Drittel. In Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ein Viertel. In Baden-Württemberg, wo die Grünen regieren, sind es noch weniger. Es ist schon eine Schande! Das Gesetz sollte jetzt eine Abkürzung auf dem Weg zur Gleichberechtigung sein, aber diese Abkürzung wurde durch das Urteil jetzt erst einmal lahmgelegt. Das Urteil hat auch Signalwirkung. In Brandenburg befindet sich ein ähnliches Gesetz vor dem Verfassungsgericht. Es ist schon vorprogrammiert, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der Sache beschäftigen wird. Jetzt bist du dran, Michael! |