Neues Urteil zum Thema Mietrecht - ein Erfolg für die Mieter?
16 July 2020
Michael: | Der Bundesgerichtshof hat mal wieder ein neues Urteil zum Thema Mietrecht verkündet. Es geht um die sogenannten „Schönheitsreparaturen“ einer Wohnung oder eines Hauses. Darunter versteht man kleinere Renovierungsarbeiten, die zum Wohlbefinden beitragen, zum Beispiel Wände streichen oder Fußböden abschleifen. Das neue Urteil stellt einen Kompromiss dar und verpflichtet Mieter und Vermieter, jeweils die Hälfte der Kosten zu tragen, wenn die Wohnung in einem nicht renovierten Zustand übergeben wurde. Zuvor lag die Verpflichtung beim Mieter, die Wohnung zu streichen, wenn er sie verlässt, es sei denn, sie wurde bereits in einem nicht renovierten Zustand übergeben. „Keine gute Nachricht für Mieter“ ist der Titel eines Kommentars der „Süddeutschen Zeitung“ vom 10. Juli. Es klinge zwar alles mieterfreundlich, aber im Grunde stecke hinter dem Urteil eine verschobene Wahrnehmung, was Miete eigentlich bedeutet. Denn nach dem Gesetz ist es so: Der Mieter zahlt Miete und der Vermieter hält die Wohnung instand. |