| Jana: | Die Musikindustrie befindet sich mal wieder im Wandel. Nachdem sich die Art und Weise, wie Musik konsumiert wird, durch die Digitalisierung vor ungefähr 20 Jahren grundlegend geändert hat, steht nun also wieder eine Veränderung an. Denn durch künstliche Intelligenz erzeugte Texte und Musik sind nur noch schwer von menschengemachter Kunst zu unterscheiden. In einem Urteil wurde nun entschieden, dass das Urheberrecht auch für Musik gilt, die mit KI erstellt wurde. |
| Michael: | Also, wenn man sich die Welt der Popmusik ansieht, könnte man ja auch ohne KI bezweifeln, dass es sich um Kunst handelt. Teilweise schreiben bis zu fünf Textdichter an einem Refrain, den sich ein Kleinkind im Halbschlaf ausdenken kann. |
| Jana: | Jetzt sei mal nicht so gemein. Immerhin muss der Text zum Image des Interpreten passen, und die Betonungen der Textzeilen müssen einen Fluss ergeben und zum Rhythmus der Musik passen. Und letztendlich soll der Text ja auch irgendeinen Nerv bei den Zuhörern treffen und eindrucksvolle Bilder beschreiben. |
| Michael: | Aber dafür braucht man nun eben keine Menschen mehr. KI kann diese Faktoren viel besser analysieren. |
| Jana: | Da magst du recht haben. Allerdings kommt die KI nicht ohne menschengemachten Inhalt aus, mit dem sie gefüttert wurde. Also liegt die Urheberschaft für alles, was von KI generiert wird, beim Menschen. |