Berufungsgericht beruft sich auf Redefreiheit bei Freispruch von Rotterdams „Anmacher“
Ein Berufungsgericht in Den Haag hat den ersten, nach einem Rotterdamer Gesetz von 2017 verurteilten Mann freigesprochen. Das Gesetz, das das Hinterherpfeifen verbietet, war von der Rotterdamer Stadtverwaltung verabschiedet worden, um gegen Vorfälle von Belästigung auf der Straße vorzugehen. Es verbietet jegliche Belästigung durch anstößige Worte, Gesten, Geräusche oder Verhalten.
Im vorliegenden Fall hatte ein 36-jähriger Mann, der nur als Everon el F. bekannt ist, zwei Frauen durch Kussgeräusche, anzügliche Bemerkungen und Verfolgung belästigt. Der Vorfall wurde von zwei Zeugen beobachtet. De