„Recht auf Abschalten“ tritt in Frankreich in Kraft
Am 1. Januar ist in Frankreich ein neues Gesetz, das „Recht auf Abschalten“, in Kraft getreten. Firmen mit mehr als 50 Angestellten sind ab jetzt dazu verpflichtet, Zeiten festzulegen, in denen Mitarbeiter berufliche E-Mails ignorieren dürfen. Zu den damit verbundenen Maßnahmen gehören die Unterbrechung von E-Mail-Kommunikationen am Abend und am Wochenende oder sogar die automatische Zerstörung von E-Mails, die an Mitarbeiter im Urlaub gesendet werden. Das neue Gesetz soll das Problem der ständigen Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit lösen, was in der Regel nicht bezahlt wird.
Befürworter des neuen Gesetzes argumentieren, dass Mitarbeiter, von denen erwartet wird, dass sie ihre beruflichen E-Mails nach Feierabend abfragen und beantworten, oft über Stress, Burn-Out, Schlafprobleme und Beziehungsprobleme klagen. Kritiker des Gesetzes sagen dagegen, dass das Abfragen von beruflichen E-Mails Mitarbeitern die Flexibilität gibt, auch außerhalb des Büros zu arbeiten. Manche kritisieren das neue Gesetz auch, weil sie befürchten, dass französische Angestellte damit hinter Konkurrenten aus anderen Ländern, wo solche Beschränkungen nicht existieren, zurückbleiben könnten.
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