UN-Generalsekretär warnt, dass Neurotechnologie zu Menschenrechtsverletzungen führen könnte
Am 8. Oktober veröffentlichte UN-Generalsekretär António Guterres ein wegweisendes Dokument, das sich mit den Schnittstellen zwischen Menschenrechten, Neurotechnologie und Strafjustiz befasst. Darin werden Bedenken geäußert, dass sich neue Technologien zum Auslesen des Gehirns so rasant entwickeln, dass Regierungen und Ermittlungsbehörden eines Tages auf die innersten Gedanken von Personen zugreifen und diese manipulieren könnten.
Der Bericht fordert die Staaten nachdrücklich auf, entsprechende Vorschriften im Einklang mit dem Völkerrecht zu erlassen. Gedanken müssten völkerrechtlich als „hochsensible personenbezogene Daten“ eingestuft werden. Ein Einsatz in der Strafjustiz dürfe daher nur mit ausdrücklicher, informierter Einwilligung erfolgen. Der Bericht fordert konkrete rechtliche Schritte zum Schutz von Gehirndaten, bevor solche Technologien in polizeilichen Ermittlungen, Gerichten und Haftanstalten breite Anwendung finden.
Während einige Länder bereits Schritte zum Schutz neuronaler Daten unternehmen, nutzen andere, wie beispielsweise Indien, schon seit längerem umstrittene, wissenschaftlich nicht validierte Verfahren. Dazu gehört das Auslesen von Gehirnwellen, um mögliche Tatbe