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KinoMasterskaya / Shutterstock

Michael: Auch in Deutschland kam es in letzter Zeit zu tödlichen Messerattacken mit terroristischem Hintergrund. Kurz nach solchen Taten kochen die Emotionen verständlicherweise hoch, und es werden drastische Maßnahmen gefordert. So auch vom Bundesinnenministerium, das Ermittlern erlauben will, heimlich in Wohnungen von verdächtigen Personen einzubrechen, um dort Spähsoftware auf Computern und Smartphones zu installieren. Dieses Szenario erinnere auf den ersten Blick an eine Methode der Stasi in der kommunistischen DDR-Diktatur, schreibt die „Deutsche Welle“ im Artikel „Wohnungseinbruch mit staatlicher Lizenz?“ vom 23. August. Justizminister Buschmann mahnt jedoch zur Verhältnismäßigkeit. Viele Menschen würden das Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren, wenn ein Gesetz einen heimlichen Wohnungseinbruch durch die Polizei erlaube.
Jana: Das wäre tatsächlich ein starkes Stück, wenn so etwas erlaubt würde. Ich finde, der Staat hat in Wohnungen und Häusern von Privatpersonen nichts zu suchen.
Michael: Aber öffentliche Hausdurchsuchungen sind doch gang und gäbe bei der Polizei. Wo ist der Unterschied?
Jana: Normalerweise finden solche Durchsuchungen im Beisein der verdächtigen Person statt. Und wenn nicht, dann wird die Person auf jeden Fall darüber informiert, dass jemand in der Wohnung war.

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