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Hochumstrittener Paragraph 219a des Grundgesetzes bald weg?

27 January 2022
Hochumstrittener Paragraph 219a des Grundgesetzes bald weg?
​​ photocosmos1 / Shutterstock​

Jana: Endlich kommt Bewegung in die Bude! Die neue Bundesregierung ist dabei, ein Wahlversprechen einzulösen. Sie will den hochumstrittenen Paragraphen 219a des Grundgesetzes ersatzlos streichen. Bundesjustizminister Buschmann hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Paragraph 219a verbietet jegliche Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft. Dieser Paragraph ist von jeher hochumstritten. Er hat dazu geführt, dass an Informationen über Abtreibungen in Deutschland nur sehr schwer heranzukommen ist, was in der heutigen Zeit eigentlich lächerlich ist. Ärzte dürfen zum Beispiel auf ihren Webseiten noch nicht mal objektiv informieren oder beschreiben, welche Verfahren sie anbieten. Ungewollt Schwangere haben so Schwierigkeiten, den richtigen Arzt zu finden oder sich schlau zu machen, welche Optionen sie überhaupt haben. Insbesondere den Frauen stößt das extrem übel auf. Es führt zu einer vollständigen Entmündigung der Frauen. Befürworter des Paragraphen malen gleich den Teufel an die Wand. Sie sagen, Werbung für Abtreibung könnte bald in der U-Bahn oder gar im Fernsehen zu sehen sein. Ich muss dich an dieser Stelle angsterfüllt nach deiner Meinung fragen, Michael.

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