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Kanzleramtschef Braun plädiert für befristete Grundgesetzänderung zur Auflösung der Schuldenbremse

4 February 2021
Kanzleramtschef Braun plädiert für befristete Grundgesetzänderung zur Auflösung der Schuldenbremse
By Olaf Kosinsky - Own work, CC BY-SA 3.0 de, Link

Jana: Die Corona-Krise zieht nun weitere Kreise. Kanzleramtschef Helge Braun hat in einem Gastkommentar vom 26. Januar 2021 im Handelsblatt an einer ganz heiligen Kuh gerührt: der Schuldenbremse. Diese ist seit 2009 sogar im Grundgesetz verankert und besagt, dass neue Kredite für den Bund unter 0,35 % des Bundesinlandsprodukts liegen müssen. Diese Regel wurde bereits für 2020 und 2021 ausgesetzt. Der Grund? Eine „Naturkatastrophe“, als die man die Corona-Krise ja durchaus bezeichnen kann. Braun meint nun, die Schuldenbremse könne auch mit der strengsten Ausgabendisziplin in den kommenden Jahren nicht eingehalten werden. Deutschland brauche eine Erholungsstrategie mit einer befristeten Grundgesetzänderung und einem klaren Datum zur Rückkehr in die Schuldenbremse. Andernfalls wären zur Unzeit in der Mitte der Erholungsphase Steuererhöhungen oder Erhöhungen der Sozialabgaben unumgänglich. Aus der Sicht Brauns ist eine Grundgesetzänderung mit einem festen Datum zur Rückkehr in die Schuldenbremse besser, als die Bremse Jahr für Jahr wegen der anhaltenden Krise auszusetzen.
Michael: Dieser Punkt hat, meiner Meinung nach, überhaupt keine Logik. Wenn man die Schuldenbremse behalten will, ist eine Grundgesetzänderung wohl kaum der richtige Weg. Das Rückkehrdatum ist doch beliebig verschiebbar. Die Sache mit der Naturkatastrophe kann man hingegen nur eine gewisse Zeit als Grund anschieben.

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