Bundesverfassungsgericht gibt der AfD im Streit mit Horst Seehofer recht
18 June 2020
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Michael: | Die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) hat gegen eine Äußerung von Innenminister Horst Seehofer geklagt. Dieser hatte die AfD in einem Interview, das auch auf der Homepage des Innenministeriums veröffentlicht wurde, als „staatszersetzend“ bezeichnet. Das Bundesverfassungsgericht hat der AfD recht gegeben, da durch die Äußerung Seehofers das Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt wurde. Das Gericht verurteilte jedoch nicht die kritische Auseinandersetzung mit der AfD. Problematisch sei es, dass Seehofers Bemerkung offiziell auf der Onlinepräsenz des Bundesinnenministeriums veröffentlicht wurde. Hiermit würden staatliche Mittel zur Beeinflussung von Wählern gegen Oppositionsparteien genutzt. Das sei nicht rechtens. In seiner Rolle als Innenminister müsse er sachlich über andere Parteien sprechen; in seiner Rolle als Parteipolitiker allerdings seien kritische Äußerungen erlaubt und erwünscht. Die „Süddeutsche Zeitung“ sieht das Urteil trotzdem positiv für Seehofer. In dem Kommentar „Trotz Niederlage ein Erfolg - auch für die politische Debatte“ vom 9. Juni macht die Zeitung deutlich, dass das Gericht nur eine Kleinigkeit beanstandet hat, die durchaus ihren Sinn habe. Seehofer müsse aber inhaltlich nichts von seiner Kritik zurücknehmen. Außerdem sei es wichtig, dass sich das Bundesverfassungsgericht in politische Debatten einmischt. Es sei nicht auszuschließen, dass eines Tages Rechtspopulisten in der Regierung sitzen. In diesem Fall drohe der politische Diskurs aus dem Ruder zu laufen, und Karlsruhe könnte eingreifen. |