Aufregung um den „Deppenapostrophen“
24 October 2024
| Jana: | Wie herrlich ist unsere deutsche Rechtschreibung! Was ungefähr der Hälfte der deutschen Bevölkerung so ziemlich egal ist, wird von der anderen Hälfte gehütet wie ein Schatz. Diese Hälfte ist momentan allerdings völlig zerstört. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich dazu entschieden, den sogenannten Deppenapostrophen in zumindest einem Fall offiziell zu erlauben. Die Verwendung des Apostrophs zur Abgrenzung des Genitiv-S bei Eigennamen ist nun möglich, wenn die Gesamtkonstruktion ein Eigenname ist. Beispiel: Haben wir früher gekichert und uns überlegen gefühlt, wenn wir Geschäfte mit Namen wie Kati‘s Strickladen oder Ali‘s Dönershop gesehen haben, so können wir uns das nun ab 2025 nicht mehr erlauben. Dann tritt die neue Regel in Kraft. Michael, du bist doch jetzt deswegen sicher am Rande des Nervenzusammenbruchs? |
| Michael: | Was, … ich? Da habe ich aber jetzt Neuigkeiten für dich. Es handelt sich in keiner Weise um eine Änderung der Rechtschreibung. Der Deppenapostroph bei Geschäftsnamen ist zwar nach wie vor verpönt, aber er war schon immer erlaubt. |
| Jana: | Echt? |
| Michael: | Ja. In der ersten Ausgabe der Rechtschreibregeln des Rats vom Jahre 2006 taucht diese Regel zum Beispiel bereits auf. Von daher ist das Jacke wie Hose. Ich hätte mir natürlich gewünscht, dass der Rat den gegenteiligen Weg geht und diese Unart mit dem falsch gesetzten Apostroph, alias Deppenapostroph, eindeutig verbietet, aber das war wohl Wunschdenken. |