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Kinderrechte werden im Grundgesetz verankert

21 January 2021
Kinderrechte werden im Grundgesetz verankert

Michael: Nach jahrelangen Verhandlungen hat sich die Regierung darauf geeinigt, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollen. Demnach soll das Recht eines Kindes auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit geachtet werden. Außerdem soll das Wohl des Kindes angemessen berücksichtigt werden. Und Kinder sollen einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör haben. Die Erstverantwortung bleibt jedoch bei den Eltern. „Völlig überflüssig“ heißt ein Artikel der „taz“ vom 12. Januar. Alle Grundrechte im Grundgesetz würden für Kinder genauso gelten wie für Alte und 30-jährige. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz verändere rechtlich gar nichts. Sie hätte nur eine symbolische Bedeutung, weil sie die bestehenden Rechte sichtbar mache. Die Zeitung schreibt weiter, dass dies eine populäre Forderung sei. Denn wer sich für Rechte von Kindern einsetze, hätte die Chance auf mehr Spenden und Wählerstimmen. Doch die symbolische Grundgesetzänderung schade nicht, denn die Förderung von Kindern sei sehr wichtig.
Jana: Ich finde diese Änderung im Grundgesetz überhaupt nicht überflüssig. Am Ende ist doch das Wohl der Kinder ausschlaggebend, und nicht wie das Grundgesetz formuliert ist.

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