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Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten zur einstweiligen Erhöhung der Rundfunkgebühren ab

14 January 2021
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten zur einstweiligen Erhöhung der Rundfunkgebühren ab
Ralf Liebhold / Shutterstock.com

Jana: Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen. Es lehnte einen Eilantrag der Öffentlich-Rechtlichen auf eine einstweilige Verfügung zur Erhöhung der Rundfunkgebühren zum 1. Januar 2021 ab. Das war noch keine Entscheidung. Die wird im Laufe des Jahres kommen. Aber natürlich hatten die Öffentlich-Rechtlichen das Geld, das die erhöhten Gebühren eingebracht hätten, bereits fest eingeplant. Was genau war passiert? Die Länder wollten den Rundfunkbeitrag für jeden Bundesbürger von 17,50 Euro auf 18,36 Euro erhöhen. Dem stimmte auch jedes Land zu, außer Sachsen-Anhalt. Dort drohte die große Regierungskoalition zu platzen. Die CDU war gegen die Erhöhung und drohte, gemeinsam mit der AfD dagegen zu stimmen. In diesem Fall hätten die SPD und die Grünen die große Koalition platzen lassen. Ministerpräsident Reiner Haseloff zog den Antrag deshalb kurzer Hand zurück. Ein riesiger Sieg für die AfD, die die Öffentlich-Rechtlichen als Staatsfunk ansehen und oft als Merkel-TV oder gar Lügenpresse bezeichnen.
Michael: Du musst unseren nicht-deutschen Zuhörern schon erklären, was die Öffentlich-Rechtlichen überhaupt sind. So ein Gefüge gibt es eigentlich in dieser Form nirgendwo. Nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz, soweit ich weiß.

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