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Michael: Die Corona-Zahlen in Deutschland sind auf dem Niveau vom Beginn der Krise, wenn nicht sogar noch höher. Die Anzahl der intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Patienten steigt weiter an. Bis jetzt waren genug Personal und medizinische Geräte vorhanden. Doch wenn die Lockdown-Maßnahmen über Weihnachten und den Jahreswechsel keine Wirkung zeigen, kann es dazu kommen, dass nicht mehr alle Menschen in den Krankenhäusern ausreichend versorgt werden können. Einige Hospitäler pfeifen schon jetzt auf dem letzten Loch. Der Begriff „Triage“ drückt die Notsituation aus, bei der die Ärzte entscheiden müssen, welche Patienten eine lebensrettende Behandlung zuerst bekommen. „Der Gesetzgeber schweigt dazu. Das darf nicht so bleiben“, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ am 16. Dezember im Artikel „Das Recht darf die Ärzte nicht allein lassen.“ In solchen ethischen Extremsituationen bräuchten die Mediziner Hilfe vom Recht. Denn sonst würden die Ärzte einem unangemessenen Druck ausgesetzt und es würde Angehörigen schwerfallen, Entscheidungen in Extremsituation zu akzeptieren. Doch das Recht mache es sich hier zu einfach. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ So steht es im Grundgesetz. Daraus folgt, dass Menschenleben nicht gegeneinander aufgerechnet werden dürfen.

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