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Sterbehilfe Urteil - jeder hat das Recht auf einen selbstbestimmten Tod

5 March 2020
Sterbehilfe Urteil - jeder hat das Recht auf einen selbstbestimmten Tod

Michael: Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben ein eindeutiges Urteil zum Thema Sterbehilfe gefällt. Künftig hat jeder das Recht selbstbestimmt zu sterben - auch mit Hilfe Dritter, also etwa Ärzte oder anderen Helfern. Und das gilt nicht nur für sehr alte und schwerkranke Menschen, sondern für alle Menschen, in allen Lebensphasen. Damit kippten die Richter ein Gesetz aus dem Jahre 2015, nach dem sich jeder, der anderen wiederholt beim Suizid hilft, strafbar macht. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete in der Ausgabe Nummer 49 vom 28. Februar 2020 in dem Artikel „Bis zum letzten Atemzug“ über das Thema. Die Zeitung bezieht selbst keine Stellung und schreibt, dass es keine pauschalen Antworten oder einfache Lösungen gäbe, kein richtig oder falsch. Das spiegelt sich auch in der Politik wider. Hier gehen die Meinungen auseinander, nicht nur zwischen den Parteien, sondern auch innerhalb. Jetzt muss schnell eine Lösung gefunden werden. Das Gericht hat dem Gesetzgeber einen Spielraum gegeben. Als Möglichkeiten, wie der Staat die Sterbehilfe regeln könne, nannten die Richter Beratungspflichten, Wartezeiten oder einen Nachweis über die Ernsthaftigkeit.

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