Neues Gericht in Deutschland soll über Rückgabe von im Nationalsozialismus geraubter Kunst entscheiden
Im Gegensatz zum alten System ermöglicht das neue Gericht eine „einseitige Anrufbarkeit“. Das bedeutet, dass das Schiedsgericht Fälle auch dann behandeln wird, wenn nur eine Seite – die Nachkommen der Bestohlenen – dies möchte.
Nach dem alten System mussten sowohl die Nachkommen der ursprünglichen Eigentümer als auch die jetzigen Besitzer ihre Zustimmung geben. Dies führte dazu, dass der Status vieler Kunstwerke nicht vollständig geklärt werden konnte.
Im Anschluss an die Entscheidung der Regierung verfasste eine Gruppe von Juristen und Historikern einen offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz. Sie kritisieren die neuen Änderungen, denn sie befürchten, dass das neue Gericht keine Verbesserungen für die Opfer bringt.
In dem Brief heißt es, dass Opfer, die unter dem Druck der Nazis Kunst verkauft haben, nach den neuen Regeln möglicherweise keinen Anspruch auf Rückgabe haben. Dies könnte die Situation für die Op