Kuchenstände an Deutschlands Schulen bald mehrwertsteuerpflichtig?
26 May 2022
| Jana: | Wir brauchen uns keine Sorgen mehr zu machen. Die deutschen Finanzprobleme werden ab Anfang nächsten Jahres Geschichte sein. Jawohl! Die Länder werden wohl ab 2023 die vielen Kuchenstände an Deutschlands Schulen steuerpflichtig machen müssen. Du weißt schon, die Kuchen, die die Eltern der Schüler in ganz Deutschland für Feste und andere Gelegenheiten backen, um die Finanzlücken an Schulen zu stopfen, zum Beispiel für Klassenfahrten oder für Schulausrüstung oder dafür, dass auch ärmere Kinder auf den Ausflug mitkommen können. |
| Michael: | Im Ernst jetzt? Wer hat sich denn den Blödsinn wieder ausgedacht? |
| Jana: | Die EU. Und zwar geht es gar nicht um die Kuchenstände. Die sind eher Kollateralschaden einer neuen Regelung, die Privatunternehmen schützen und sie wettbewerbsfähiger machen soll. Staatliche Dienstleistungen unterliegen nicht der Mehrwertsteuer. Private Unternehmen hingegen schon. Also, wenn der Staat zum Beispiel staatliche Grundstücke pflegen lässt, oder die Feuerwehr ein Feuer bekämpft oder ein Dokument beglaubigt, so könnten diese Leistungen ja auch von einer Privatfirma erbracht werden . Wenn man jetzt staatliche Dienstleistungen der Mehrwertsteuer unterzieht … |