EU-Gericht urteilt: Kopftuchverbot kann legal sein
Das oberste Gericht der Europäischen Union entschied am Dienstag, dass Firmen ihren Mitarbeitern das Tragen von Kopftüchern und anderen religiösen Symbolen verbieten dürfen. Das Verbot muss sich allerdings auf Unternehmensregelungen stützen, die neutrale Kleidung verlangen, und nicht auf die Wünsche von Kunden.
Anlass für das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das für alle 28 EU-Länder gilt, waren zwei Fälle: zum einen der Fall einer belgischen Empfangssekretärin, die wegen des Tragens eines Kopftuchs entlassen wurde, und zum anderen eine französische Ingenieurin, die ihren IT-Beraterjob verlor, weil sich ein Kunde über ihr Kopftuch beschwert hatte. In Bezug auf den ersten Fall entschied das Gericht, dass die Firma das Recht hatte, die Muslimin zu entlassen, da die Kleidungsrichtlinien der Firma unabhängig von der Religion für alle Mitarbeiter gelten. Im zweiten Fall entschied das